Der Antrag auf Ermäßigung wird erst bearbeitet, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Beachten Sie, dass die Dateien insgesamt die Größe von 25 MB nicht überschreiten dürfen.
Sobald alle notwendigen Unterlagen/Nachweise der Verwaltung vorliegen, erfolgt die Berechnung und Sie erhalten einen Gebührenbescheid mit der Einstufung und Befristung. Bitte beachten Sie, dass Gebührenbescheide auch per E-Mail verschickt werden. Die Bearbeitung erfolgt nach dem Eingangsdatum.
Der Antrag kann per Post oder über dieses Formular an die Verwaltung geschickt werden (sende-Button).
FAQs
Auf der Homepage der Stadt Ostfildern, Kinderbetreuung, finden Sie unter FAQs, Antworten auf Fragen rund um die Kinderbetreuung in Ostfildern, die häufig gestellt werden. https://www.ostfildern.de/faq.html
Rückfragen
Ihre Fragen beantworten wir gerne per E-Mail unter kinderbetreuung@ostfildern.de oder telefonisch unter 0711 3404-210. Wir sind täglich erreichbar von 9 bis 12 Uhr
Postalischer Antrag
Der Antrag kann ohne Portogebühren in die Briefkästen der Stadtverwaltung eingeworfen werden (Bsp. Stadthaus im Scharnhauser Park, Rathaus Ruit).
Zuschüsse bantragen
Bei folgenden Stellen können Zuschüsse beantragt werden:
Wirtschaftliche Jugendhilfe beim Landratsamt Esslingen
Telefon: 0711 3902-0
E-Mail: LRA@LRA-ES.de
Familienpass Ostfildern:
ServiceCenter im Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Straße 1
73760 Ostfildern
Telefon: 0711 3404-118
servicecenter@ostfildern.de
Leistungen für Bildung und Teilhabe:
Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
Jobcenter Esslingen
Uhlandstraße 1
73734 Esslingen
Telefon: 0711 90654 0
E-Mail: Jobcenter-Esslingen@jobcenter-ge.de
Empfänger Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen am Neckar
Telefon: 0711 3902 2623
E-Mail: Kreissozialamt@LRA-ES.de